Spenden

Bitte unterstützen Sie die Arbeit des Gustav-Adolf-Werks. Die kleinen Gemeinden in der Diaspora sind auf unsere Hilfe angewiesen.

Mit Ihrer Spende schaffen Sie Zukunft für Kinder, Familien und Gemeinden!
Bitte informieren Sie sich bei den Projekten, wofür Ihre Spende eingesetzt werden kann.

Wir achten auf sorgsamen Umgang mit Spen­den­gel­dern, die uns an­ver­traut wurden. Unsere Wirt­schafts­führ­ung wird durch externe Prüfer jährlich geprüft.

Sie können die Diasporaarbeit auf folgende Weise unterstützen:

  • Ihre Spende wird gebraucht, um die vielen aktuellen Nöte in der Diaspora zu lindern. Mit Spendengeldern unterstützen wir Gemeindeaufbau und direkte Hilfe für Menschen. Dazu gehört auch Unterstützung bei Baumaßnahmen an Kirchen und Gemeindehäusern, bei der Ausbildung von kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie bei der Schaffung und Verbesserung ihrer Mobilität und Kommunikation.
  • Mit Ihrer Mitgliedschaft im GAW helfen Sie, dass wir andere Menschen auf unsere Arbeit aufmerksam machen können. Sie bestimmen die Höhe Ihres Beitrags selbst (mind. 10 € jährlich). Im Mitgliedsbeitrag eingeschlossen ist der kostenlose Bezug unseres Freundesbriefes und weiterer Informationen.
  • Statt Geschenken eine Spende: Bitten Sie Ihre Gäste und Freunde bei Familienfeiern (Geburtstag, Jubiläum, Beerdigungen, etc.), statt Geschenken eine Spende für die Unterstützung von Menschen in der Diaspora zu geben. Wir helfen Ihnen dabei.
  • Denken Sie über einen sinnvollen Einsatz Ihres Vermögensnach, wenn Sie keine Erben haben oder die Arbeit des Gustav-Adolf-Werks unterstützen wollen. Sie haben zwei Möglichkeiten:
    1. Sie können eine Stiftung zugunsten der Gustav-Adolf-Stiftung in Bayern machen und sich schon zu Ihren Lebzeiten an Ihrer Hilfe freuen.
    2. Sie können in Ihrem Testament ein Vermächtnis für das GAW in Bayern bestimmen oder das GAW als Erben einsetzen. Wir geben Ihnen gerne weitere Informationen dazu.

Steuerliche Gesichtspunkte

Alle Gaben für das GAW in Bayern sind steuerfrei. Sie erhalten unaufgefordert eine Spendenbestätigung für das Finanzamt.

Freistellung von Körperschafts- und Gewerbesteuer:

Laut Freistellungsbescheid des Finanzamtes Ansbach vom 15. Oktober 2008 ist das Gustav-Adolf-Werk Hauptgruppe Bayern nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStg von der Gewerbesteuer befreit, weil es ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten kirchlichen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.